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V&C Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Geltung
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote,
Verträge Lieferungen und sonstige Leistungen. Sie gelten spätestens bei
Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen als anerkannt. Sämtliche
weiteren Vereinbarungen und auch Geschäftsbedingungen des Käufers bedürfen
der schriftlichen Bestätigung.
1. Angebot und Abschluß
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch
schriftliche Bestätigung gültig.
2. Lieferfristen
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle
Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und
Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen,
die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir
auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Verlangt der
Käufer nach Abgabe der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, so
beginnt die Lieferzeit erst mit der Bestätigung der Änderung.
3. Zahlungsbedingungen
Verpackungs- und Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen
in Höhe von 4% über dem gültigen Bundesbankdiskontsatz, sowie Mahngebühren
in Höhe bis zu € 25.- zu berechnen.
Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, erfolgt
die Lieferung ausschließlich per Nachnahme oder Vorauskasse.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderungen
unser Eigentum. Nach vollständiger Bezahlung unserer Forderungen aus der
Geschäftsverbindung geht das Eigentum auf den Käufer über.
4. Mängelrüge und Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt sechs Monate, bzw. die schriftlich vereinbarte
Frist. Offensichtliche Mängel und Fehllieferungen sind binnen sieben Tagen
nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel nach ihrem Entdecken schriftlich bei
uns zu rügen.
5. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen.
Bei berechtigten Beanstandungen behalten wir uns vor, Nachbesserungen der
fehlerhaften Ware, sofern erforderlich bis zum dritten Male vorzunehmen oder
Ersatz zu liefern. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die
durch unsachgemäße Behandlung oder Veränderungen seitens des Käufers oder
Dritter entstanden sind.
6. Jegliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die gleichgültig aus
welchem Rechtsgrund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der von
uns gelieferten Ware oder Dienstleistung, oder deren Verwendung entstehen
können, sind ausgeschlossen.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wolfratshausen. Für
alle mit uns abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
8. Schlussbestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon
unberührt.
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