V&C Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltung
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge Lieferungen und sonstige Leistungen. Sie gelten spätestens bei Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen als anerkannt. Sämtliche weiteren Vereinbarungen und auch Geschäftsbedingungen des Käufers bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


1. Angebot und Abschluß
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung gültig.


2. Lieferfristen
Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten. Verlangt der Käufer nach Abgabe der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, so beginnt die Lieferzeit erst mit der Bestätigung der Änderung.


3. Zahlungsbedingungen
Verpackungs- und Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem gültigen Bundesbankdiskontsatz, sowie Mahngebühren in Höhe bis zu € 25.- zu berechnen.
Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ausschließlich per Nachnahme oder Vorauskasse.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderungen unser Eigentum. Nach vollständiger Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum auf den Käufer über.


4. Mängelrüge und Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt sechs Monate, bzw. die schriftlich vereinbarte Frist. Offensichtliche Mängel und Fehllieferungen sind binnen sieben Tagen nach Erhalt der Ware, versteckte Mängel nach ihrem Entdecken schriftlich bei uns zu rügen.


5. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen.
Bei berechtigten Beanstandungen behalten wir uns vor, Nachbesserungen der fehlerhaften Ware, sofern erforderlich bis zum dritten Male vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Veränderungen seitens des Käufers oder Dritter entstanden sind.


6. Jegliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der von uns gelieferten Ware oder Dienstleistung, oder deren Verwendung entstehen können, sind ausgeschlossen.


7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wolfratshausen. Für alle mit uns abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


8. Schlussbestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.